Tipp der Woche: Wichtig bei Kostenübernahme-Anträgen

Gesetzliche Krankenkassen haben durch den G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) strenge Vorgaben, was erstattungsfähige Leistungen sind. Daher ist es äußerst WICHTIG, dass man bei dem Kostenübernahme-Antrag individueller Therapieverfahren oder Heilmittel darauf achtet, sie als EINZELFALLENTSCHEIDUNG zu stellen.