ASCO 2026 – Zusammenfassung zum metastasierten Brustkrebs

17. Juni 2026

ASCO 2026: „Zusammenfassung zum metastasierten Brustkrebs“ mit Prof. Andreas Schneeweiss und Eva Schumacher-Wulf.

Beim großen amerikanischen Krebskongress der American Society of Clinical Oncolgy, dem ASCO 2026, an dem über 44.000 Krebsspezialisten aus der ganzen Welt teilnahmen, gab es einige Neuigkeiten zur Behandlung von metastasiertem Brustkrebs.
Darüber sprechen unsere Beirätin Eva Schumacher-Wulf und Prof. Andreas Schneeweiss vom NCT und DKFZ in Heidelberg in diesem Interview.

  • Knochenmetastasen

Die REDUSE Studie aus der Schweiz zeigte, dass bei Knochenmetastasen der Antikörper Denosumab (XGeva) nur alle drei Monate gegeben werden muss und nicht monatlich, wie es der bisherige Standard ist. Nur in den ersten vier Monaten wird es monatlich gegeben. Das verändert die tägliche Praxis.

  • Hormonrezeptor-positiver, metastasierter Brustkrebs (Antihormontherapie)

Die OASIS-4 Studie untersuchte den neuen Wirkstoff Elinzanetant zur Behandlung von Hitzewallungen und Schlafstörungen bei Wechseljahresbeschwerden. Da es ein hormonfreier Wirkstoff ist und er die Beschwerden signifikant reduzierte, ist er auch für Brustkrebspatientinnen zugelassen und kann verschrieben werden. Bisher ist das Medikament Elacestrant, ein SERD, für die Behandlung einer ESR1 Mutation (im Blut getestet) zugelassen. Diese Mutation kann sich durch die Antihormontherapie mit einem Aromatasehemmer entwickeln, zeigt eine Resistenz gegen Aromatasehemmer an und sollte beim hormonrezeptor-positiven, metastasierten Brustkrebs bei jedem Voranschreiten getestet werden. In der SERENA-6 Studie wurde nun untersucht, ob auch eine Testung auf diese ESR1 Mutation während der Antihormontherapie mit einem Aromatasehemmer beim hormonrezeptor-positiven Brustkrebs sinnvoll ist und im Falle eines positiven Tests bereits dann die Umstellung auf den SERD Camizestrant sinnvoll ist. Hierzu gibt es bisher weder für den Wirkstoff noch für die häufige Testung (alle 2-3 Monate) eine Zulassung. Die evERA Studie untersuchte die Gabe von Everolimus plus dem SERD Giredestrant nach der Therapie mit einem CDK 4/6 Inhibitor und Aromatasehemmer (beim hormonrezeptor-positiven/HER2-negativen, metastasierten Brustkrebs). Hierbei wurde diese neue Kombination gegen den Aromatasehemmer Exemestan plus Everolimus getestet, welche bisher zu den Standardtherapien gehört. Everolimus wurde hier gleich in der Höchstdosis gegeben, obwohl es seit der DESIREE Studie üblich ist, eher niedriger dosiert anzufangen und bei einer akzeptablen Verträglichkeit die Dosis nach und nach zu erhören. Die Zeit bis zum Voranschreiten der Erkrankung (progressionsfreies Überleben) wurde deutlich verlängert. Bisher (Stand Juni 2026) ist dieser Wirkstoff aber noch nicht zugelassen. Außerdem muss auch auf die Nebenwirkungen geachtet werden.

  • Triple-negativer, metastasierter Brustkrebs

Beim triple-negativen, metastasierten Brustkrebs wissen wir bereits, dass in der Erstlinientherapie (erste Therapie nach Feststellung der Metastasierung), die ADCs (Antikörper-Wirkstoff-Konjugate) besser sind, als die herkömmlichen Chemotherapien. ADCs sind eine Kombination aus Antikörper und einer Chemotherapie und erkennen auf der Zelloberfläche jeweils einen bestimmten Rezeptor um dort anzudocken und die Chemotherapie in die Zelle rutschen zu lassen. Es wurde nun untersucht, ob der Effekt bei Sacituzumab Govitecan und Datopotamab Deruxtecan von bestimmten Biomarkern abhängig ist. Das konnte nicht gezeigt werden. Weder die Höhe der TROP-2-Expression noch eine BRCA-Tumor-Mutation zeigten einen Unterschied. Außerdem wurde geschaut, ob eine niedrige oder gar keine HER2-Expression einen Unterschied machen. Auch das konnte nicht gezeigt werden. Alle diese Biomarker, also TROP2, eine BRCA-Tumor-Mutation und auch eine niedrige oder gar keine HER2-Mutation eignen sich, um die Therapie besser zu individualisieren.

Dieses Video ersetzt keinesfalls ein ärztliches Gespräch.

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Dieses Video ersetzt keinesfalls ein ärztliches Gespräch. Der Besuch bei einem Arzt zu einem qualifizierten Beratungsgespräch wird stets empfohlen. Ein Ratschlag oder eine persönliche Meinung sollte, bevor Sie diese in Ihre Entscheidungen einfließen lassen, grundsätzlich mit Ihrem Arzt besprochen werden. Bei Fragen zur Behandlung, Therapie und bei allgemeinen Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Arzt und/oder zusätzlich an unseren Verein.

Bildquelle: Adobe Stock/Kathy