Tipp der Woche: Wann steht mir eine Haushaltshilfe zu?

21. Januar 2025

Falls Sie schwer erkrankt sind und/oder eine Operation bzw. einen längeren Krankenhausaufenthalt hatten und deshalb Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können, haben Sie je nach Voraussetzung Anspruch auf eine zeitweilige Haushaltshilfe.

Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie bei den alltäglichen Erledigungen im Haushalt, wie zum Beispiel kochen, putzen, waschen, einkaufen und bei Botengängen.

Falls Sie Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren haben, (manche Krankenkassen übernehmen auch die Kosten bis zu dem Alter von 14 Jahren) übernimmt die Haushaltshilfe auch die Kinderbetreuung.

Voraussetzungen sind:

  • Eine gesetzliche Krankenversicherung (bei privat Versicherten richtet sich der Anspruch nach dem jeweiligen Vertrag).
  • Dass Sie in keinem Pflegegrad höher als 2 eingestuft sind.
  • In Ihrem Haushalt keine Person lebt, die diese Tätigkeiten übernehmen kann.
Quelle Adobe Stock: White bear studio

Um diese Unterstützung zu bekommen, bitten Sie Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin um eine Notwendigkeitsbescheinigung und beantragen Sie damit die Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse.

Sie können selbst entscheiden, wer Sie im Haushalt unterstützen soll. Spezielle Fachkräfte finden Sie über Ihre Krankenkasse, einer Sozialstation, einem Pflegedienst, bei der Nachbarschaftshilfe oder örtlichen Dienstleistern.

Sie können aber auch eine Freundin, einen Freund oder eine verwandte Person bis zum 2. Grad auswählen.

Über welchen Zeitraum Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen können, wie hoch Ihr Eigenanteil ist und weitere Informationen erfahren Sie im nächsten Tipp der Woche.