28. Januar 2025
Im zweiten Teil zum Thema Haushaltshilfe klären wir Sie über die Kosten, Ihren Eigenanteil und den Zeitraum bei der Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe auf.
Die Kosten einer Haushaltshilfe werden für maximal vier Wochen pro Krankheitsepisode übernommen, bei Kindern bis 12 Jahren im Haushalt bis zu 26 Wochen.
Falls Sie die Haushaltshilfe über einen längeren Zeitraum benötigen sollten, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.
Stand 2024 erstatten die Krankenkasse für diese Hilfe je nach Bundesland ca.11 € die Stunde, bei einer Höchststundenzahl von 8 Stunden pro Tag, also maximal 88 €. Genaue Beträge kann Ihnen Ihre Krankenkasse nennen.
Ein Eigenanteil bzw. eine Zuzahlung von mindestens 5 € bis maximal 10 € pro Tag ist verpflichtend, falls Sie nicht zuzahlungsbefreit sind.

Da Haushaltshilfen in der Regel einen höheren Stundensatz verlangen, beachten Sie bitte, dass Sie diese Differenz selbst begleichen müssen, falls dies der Fall sein sollte. Sind Sie dazu finanziell nicht in der Lage, können Sie sich an Ihr zuständiges Sozialamt oder, falls Sie Kinder haben, an das Jugendamt wenden und dort um Unterstützung bitten.
Der Vorteil einer über die Krankenkasse, einer Sozialstation oder Pflegedienst vermittelten Haushaltshilfe ist, dass diese dann direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann.
Falls Sie eine Freundin, einen Freund oder einen Verwandten bis 2. Grades (Großeltern, Geschwister, Enkelkinder) unterstützt, erstatten die Krankenkassen diesen Personen alle Kosten für notwendige Fahrten und falls nötig, den Verdienstausfall bis zum jeweiligen Höchstbetrag (ca. 11 € die Stunde, max. 88 € pro Tag). Dieser Stundenlohn bedeutet eine kleine Anerkennung für ihr tatkräftiges Engagement. Sie bekommen die Finanzspritze der Krankenkasse nur, wenn Sie dafür Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können.
Quellen:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/haushaltshilfe/haushaltshilfe.jsp
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-11554
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/familie/familienratgeber/artikel/~hilfen-bei-krankheit-in-der-familie#:~:text=11%20Euro%20pro%20Stunde%20(Stand,Fahrten%20und%20der%20Verdienstausfall%20erstattet.&text=Fragen%20zur%20h%C3%A4uslichen%20Kranke