ESR1-Bestimmung beim hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Brustkrebs ist jetzt Leistung der GKV

1. August 2024

ESR1-Bestimmung beim hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Brustkrebs ist jetzt Leistung der GKV

Wichtige Mitteilung für alle postmenopausalen Brustkrebserkrankte mit hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen, lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Brustkrebs:

Die gesetzliche Krankenkassen übernehmen seit dem 01.07.2024 die Kosten für die Testung (durch Blutentnahme = Liquid-Biopsy) zur Untersuchung einer ESR1 Mutation.

Voraussetzung für die ESR1-Testung ist, dass gegen die lokal fortgeschrittene oder metastasierte Brustkrebs-Erkrankung (hormonrezeptor-positiv, HER2-negativ) bereits mindestens eine antihormonelle Therapie einschließlich eines CDK 4/6 Inhibitors durchgeführt wurde und diese nicht mehr anspricht. Bei einer positiven Testung auf eine ESR1 Mutation kann auf eine Therapie mit dem Arzneimittel Elacestrant umgestellt werden.

Quelle: AdobeStock: luchschenF