Tipp der Woche: KEINE telefonischen Anfragen der Krankenkasse beantworten

Immer öfter kommt es vor, dass Krankenkassen bei Krankschreibung schon früh nachfragen, ob Krankengeld bezogen werden wird bzw. falls Sie bereits Krankengeld erhalten, ob Sie schon wissen, wie lange das andauern wird. Grundsätzlich sind Sie natürlich verpflichtet mit der Krankenkasse zusammen zu arbeiten und nötige Informationen zur Verfügung zu stellen. Allerdings müssen Sie das nicht mündlich am Telefon machen, sondern sollten um schriftliche Anfragen bitten. Meist wird dann gar nichts von der Krankenkasse kommen. Lassen Sie sich eventuell von Ihrem behandelnden Arzt dem VDK oder einem Rechtsanwalt beraten, denn diese Anfragen dienen nicht immer dazu etwas Gutes für Sie zu tun, sondern können auch im Eigeninteresse der Krankenkasse getätigt werden (z.B. um eine Frühverrentung einzuleiten). Laut VDK sollten Sie: „Keine Informationen über Ihren Gesundheitszustand herausgeben, stimmen Sie keinem Krankengeldmanagement zu, nehmen Sie Widersprüche NICHT zurück und kündigen Sie nicht Ihren Job!“