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Tipp der Woche: Es ist nie zu früh für eine Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche medizinischen Maßnahmen im Krankheitsfalle eingeleitet werden sollen und welche nicht. Die Ärzte handeln gemäß dieser Verfügung, wenn Sie selbst nicht entscheidungsfähig sind. Wichtig ist, dass Sie beim Erstellen volljährig und einwilligungsfähig sind und sie schriftlich vorliegt. Genauere Informationen und entsprechende Formulare erhalten Sie über das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.